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| Statut der Kommunität der
Heiligen Anargyroi Kosmas und Damian e.V. (Download) 1. Die Berufung der Kommunität Die Kommunität nennt sich nach den Heiligen Anargyroi Kosmas und Damian. Sie lebten als Heiler im Übergang von 3. zum 4. Jhd. in Syrien und haben den Heilungsauftrag von Jesus in die Praxis ihres Lebens übersetzt: „Das Himmelreich ist nahe, heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus. Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben“. (Mt 10,7f). Deshalb nennt man sie auch heute noch die „Heiler des Umsonst“ (agioi anargyroi, jene, die ohne Silber heilten). Die Kommunität will in unserer Zeit das Zeugnis dieser beiden christlichen Heiler leben. Die Berufung der Kommunität verwirklicht sich in fünf Merkmalen:
Die Kommunität lebt ihre Berufung in der Nachfolge des heilenden Handelns Jesu. Sie reagiert auf konkrete Situationen und Aufgaben, die sich ihr in ihrem Lebensumfeld stellen. Diese Aufgaben können sowohl zu Projekten auf Zeit als auch auf Dauer werden. Der Weg der Kommunität wurde am 26. Oktober 2006 in einem Gottesdienst in der Kölner Kirche St. Maria Lyskirchen begonnen. Der Bischof von Essen hat am 21. Mai 2008 die Kommunität als „Privater Verein von Gläubigen mit Rechtspersönlichkeit“ anerkannt. Am 4. September 2008 erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Essen; das Finanzamt Essen hat die Kommunität als gemeinnützig anerkannt. 2. Mitgliedschaft Eingeladen zur Mitwirkung sind Christinnen und Christen, welche bereit sind, mit uns die Berufung der Kommunität zu leben und sich an ihrem diakonischen Engagement praktisch zu beteiligen. Der Zugang zur Kommunität eröffnet sich über den Vorschlag und die Patenschaft eines Kommunitätsmitgliedes. Zum Kennenlernen der Kommunität nehmen Interessierte an mehreren Kommunitätstreffen teil. Frühestens nach drei Versammlungen der Kommunität kann der (die) Sprecher (in) der Regionalgruppe den (die) Interessent (in) zur Aufnahme vorschlagen. Wenn der Vorstand dem Vorschlag zustimmt, kann die Mitgliedschaft beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Regionalgruppe in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit. Sie wird in einem Gottesdienst durch den (die) Leiter (in) der Kommunität vollzogen. Mitglied ist man so lange, wie man gewillt ist, die fünf Kriterien der Berufung der Kommunität zu erfüllen. Formal endet die Mitgliedschaft nach § 5 (5) der Satzung. Ausschlusskritierium nach § 5(5d) der Satzung ist unter anderem, wenn ein Mitglied im Jahr, ohne Begründung und Information der Leitung, an mehr als drei Versammlungen der Kommunität nicht teilgenommen hat. 3. Organisationsform Die Kommunität gliedert sich nach der Satzung in Regionalgruppen. Eine Regionalgruppe ist der rechtlich unselbständige Zusammenschluss von Mitgliedern auf regionaler Ebene. Über die Gründung einer Regionalgruppe entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Regionalgruppe wird durch einen Sprecher geleitet. Wichtige Entscheidungen, vor allem, wenn damit finanzielle und rechtliche Folgen verbunden sind (wie z.B. bei der Durchführung von Projekten), bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. In der Kommunität und ihren Regionalgruppen werden, unter Wahrung der Bestimmungen der Satzung, wichtige Entscheidungen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Die Kommunität lebt als Vereinigung von Christinnen und Christen das Egalitätsprinzip. 4. Änderung des Statuts Das Statut regelt nach § 4 (4) der Satzung des Vereins die innere Ordnung der Kommunität. Die fünf Merkmale der Berufung der Kommunität sind nicht änderbar. Alle anderen Bestimmungen des Status können mit einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung verändert werden.
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